Ihr Hausarzt in Hanau

für Gesundheit & Prävention

Verschreibung von Säureblockern

Sie kennen Protonenpumpenhemmer (Säureblocker), wie z.B. Pantoprazol oder Omeprazol.

Wenn nicht, dann leiden Sie glücklicherweise nicht unter:

  1. akutem Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür
  2. Magen-Infektion mit Helicobacter pylori
  3. Geschwüre des Verdauungstraktes (bedingt durch Anwendung bestimmter Schmerzmittel)
  4. Langzeitbehandlung einer gesicherten Entzündung der Speiseröhre durch Säure-Reflux

Wenn sie – erfreulicherweise – nicht unter einer der oben genannten Erkrankungen leiden, ist eine Verordnung von Säureblockern auf Kassenrezept leider nicht möglich; dies gilt insbesondere für Beschwerden wie Sodbrennen oder die Einnahme als „Magenschutz“ bei Schmerzmitteltherapie (sofern Sie nicht zum Kreis der Risikopatienten gehören).

Auch wenn Sie eins der genannten Medikamente in der Vergangenheit auf Kassenrezept verordnet bekommen haben, kann dies in Zukunft leider nicht mehr erfolgen.

Sollte eine Säureblocker-Therapie außerhalb der in der Liste genannten Gründe erforderlich sein, muss die Verordnung als Privatrezept erfolgen; es entstehen für Sie Tagestherapiekosten in Höhe von ca. 0,30 €.

Ich bitte um Verständnis, dass ich auf der Grundlage gesetzlicher Verordnungen gezwungen bin, diese Richtlinien umzusetzen.

Hinweis für Sodbrennen-Betroffene:

Im Sinne von Prävention und Gesundheitserziehung können Sie neben der medikamentösen Behandlung selbst aktiv werden:

  • Umstellung der Ernährung:
    Verzichten Sie auf magenreizende Nahrung: Kaffee, Nikotin, scharfe Speisen
  • Weniger ist mehr:
    Übergewicht kann Sodbrennen begünstigen. Informieren Sie sich über die „Anti-Reflux“-Diät.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Weitere Infos von der Kassenärztlichen Vereinigung finden Sie z.B. hier.


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